„Das bereits Wirkliche ist von einem Meer von Möglichkeiten umgeben, und immer wieder, immer noch steigt aus diesem Meer ein neues Stück Wirklichkeit auf…“ (TE: 234)
Eine der wichtigsten Kategorien der Blochschen Dialektikkonzeption ist die Möglichkeit. Schon Hegel unterscheidet die bloß formelle, abstrakte Möglichkeit, bei der alles möglich ist, „was sich nicht widerspricht“ (HW 6: 202), von der realen Möglichkeit, bei der die Bestimmungen, Umstände und Bedingungen einer Sache mit berücksichtigt werden (ebd.: 208). „Wenn alle Bedingungen einer Sache vollständig vorhanden sind, so tritt sie in Wirklichkeit“ (ebd.: 210) und das ist notwendig, denn es „kann nicht mehr anders sein; unter diesen Bedingungen und Umständen kann nicht etwas anderes erfolgen.“ (ebd.: 211).
Dem gegenüber betont Bloch jene Situation, in der die Sache nicht vollständig bedingt ist, sondern nur teilweise.
Etwas nur partial Bedingtes „hat sein Sein nicht als gewordene Wirklichkeit, sondern eben als objektiv-reale Möglichkeit in einer noch unvorhandenen Wirklichkeit.“ (TE 298) Bloch entwickelt ein Konzept der „Schichten der Kategorie Möglichkeit“ (PH 258).
1. Das formal Mögliche erfasst alles Denkmögliche, dies ist für Bloch aber eine „schlechte Offenheit“ (ebd.: 259).
2. Eine weitere Möglichkeitsform ist die sachlich-objektive Möglichkeit. Sachlichkeit hat hier mit Objektivität zu tun (ebd.: 265) und hier geht es um den Erkenntnisstand, d.h. den „Gradzustand der wissenschaftlich-objektiven Begründetheit gemäß der unvollständigen wissenschaftlichen Bekanntheit der sachlich vorliegenden Bedingungen“ (ebd.: 261).
3. Bei der dritten Möglichkeitsform, der sachhaft-objektgemäßen Möglichkeit, geht es um Sachhaftigkeit, d.h. Objektgemäßheit (ebd.: 265). Hier sind die Bedingungsgründe nicht nur nicht vollständig bekannt, sondern sie sind selbst noch nicht ausreichend hervorgetreten (ebd.: 264). Diese Möglichkeitsform kennzeichnet offene Prozesse, die Möglichkeitsstruktur ist „dialektisch-vermittelt-unabgeschlossen“ (ebd.: 269), wie es Bloch nennt. Das ist nicht zu verwechseln mit dem skeptisch verabsolutierenden „schlecht-vermittelt-Beliebigem“. „Auch das Kannsein ist gesetzlich […]“ (ebd.: 258) und die durch diese sachhaft-objektgemäße Möglichkeit eröffnete Variabilität ist „gesetzmäßig-sachhaft vermittelt“ (ebd: 270). Bloch bezieht sich somit auf Hegels Bestimmung von Möglichkeit als unvollständig Bedingtem und betont im Unterschied zu Hegel, dass „noch keine Gegenständlichkeit der Sache in ihr so auf den Grund gegangen [ist], daß die Gegenständlichkeit selber mit ihrer totalen Begründung zusammenfiele; wodurch sie eben strukturell notwendig wäre.“ (ebd.)
4. Eine weitere Schicht der Kategorie Möglichkeit sieht Bloch im objektiv-real Möglichen.
Hier betont Bloch, dass das „Kannsein“ nicht folgenlos bleibt, sondern „im Wirklichen selber eine zukunftstragende Bestimmtheit ist“ (ebd.: 271). Der Mensch ist dementsprechend „die reale Möglichkeit alles dessen, was in seiner Geschichte aus ihm geworden ist und vor allem mit ungesperrtem Fortschritt noch werden kann“ (ebd.) und „die Materie ist die reale Möglichkeit zu all den Gestalten, die in ihrem Schoß latent sind und durch den Prozeß aus ihr entbunden werden.“ (ebd.) Diese objektiv-reale Möglichkeit ist als unabgeschlossene Bedingtheit das ontologisches Korrelat der Freiheit (PA 586).
Diese Sicht auf die Möglichkeit öffnet den Horizont für aktiv handelndes Eingreifen. Die objektive Potentialität, die Wendbarkeit, Veränderbarkeit der Welt steht dem subjektiven Handeln, der Potenz, die Dinge zu wenden, offen (PH 286).
„Möglichkeit bedeutet hier […] sowohl inneres, aktives Können wie äußeres, passives Getanwerdenkönnen; mithin: Anders-Seinkönnen zerfällt in Anders-Tunkönnen und Anders-Werden-können.“ (PH 267)
Weitere Texte von mir zum Thema „Möglichkeit“
- Was und wer hat Möglichkeiten? (2000)
- Möglichkeit und Freiheit (1999)
- Zufälliges, Ganzheitliches und Gesetzmäßiges (1997)
- Das Spiel mit den Möglichkeiten (Möglichkeiten in SF, 1996)
Kommentar verfassen