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Teil I: Allgemeines, Besonderes und Einzelnes in der Hegelschen Urteilslogik


Es ist ein gewöhnliches Vorurteil, die philosophische Wissenschaft habe es nur mit Abstraktionen, leeren Allgemeinheiten zu tun; die Anschauung, unser empirisches Selbstbewußtsein, unser Selbstgefühl, das Gefühl des Lebens sei dagegen das in sich Konkrete, in sich Bestimmte, Reiche.

… es ist das Geschäft des Philosophierens gegen den Verstand, zu zeigen, daß das Wahre, die Idee nicht in leeren Allgemeinheiten besteht, sondern in einem Allgemeinen, das in sich selbst das Besondere, das Bestimmte ist. (HW 18: 43; vgl. auch HW 8: 307, § 159 Z)


Noch nie habe ich so lange Zeit hier nichts veröffentlicht. Ich bin ziemlich beschäftigt. Der Job schlaucht und auch sonst vergeht die Zeit wie im Fluge. Demnächst werde ich noch mehr mit den Vorbereitungen zum Umzug zu tun haben. Deshalb werde ich leider auch nicht an einer spannenden Veranstaltung über Dialektik zu Pfingsten teilnehmen können. Als inhaltlichen Beitrag werde ich eine Powerpoint-Präsentation über Hegels Dialektik zur Verfügung stellen. Als ich zur Unterstützung der Aussagen auf den Präsentationsfolien Notizen schrieb, merkte ich, dass ich für eine Folie gar nicht so viel inhaltlichen Input habe und auf keine Webseite zum Nachlesen verweisen kann. Es handelte sich um die Thematik Allgemeines, Besonderes, Einzelnes – die ja immer wieder zentral ist. Hier wird auch abgehandelt, was bei Hegel der Unterschied zwischen abstrakt-Allgemeinem und konkret-Allgemeinem ist.

Also… glücklicherweise 😉 war ich vorige Woche krank (nicht die Grippe, sondern der Rücken) und ich konnte im Liegen lesen und doch immer einige Stunden im Sitzen tippen, so dass ich nun eine Zusammenfassung zur Behandlung der Problematik von Allgemeinem, Besonderen und Einzelnem habe, allerdings bis jetzt nur in bezug auf die Urteilslogik von Hegel (viel näher an der Wahrheit ist dann noch die Schlusslogik, für die ich hoffe, in absehbarer Zeit noch einen II. Teil zu schaffen). Einige ergänzende Bemerkungen zu Blochs berühmtem Spruch „S ist noch nicht P“ gibts dann auch noch.

Ich werde nun also nach und nach die Ergebnisse dieses ersten Arbeitsschubs online stellen. Heute beginne ich noch mit dem ersten Teil, den Anhängen und der Literaturübersicht.


Menschliche Verhältnisse begreifen – Teil I:

Allgemeines, Besonderes und Einzelnes in der Hegelschen Urteilslogik