I 3. Allgemeines, Besonderes und Einzelnes als Momente des Begriffs

Ich hatte meine Ausführungen -in Weiterführung der üblichen Vorstellungen zum Einzelnen und Allgemeinen (vgl. Wikipedia) – mit der ersten Urteilsform begonnen, bei der das Einzelne und das Allgemeine am weitesten voneinander entfernt waren. Dieses Auseinander beschreibt (nach dialektischer Ansicht) nicht die Weise, in der unsere Welt strukturiert ist, sondern es ist das Ergebnis der Trennung, bei der verschiedene Momente eines Ganzen sich unterscheiden. Dabei fallen Subjekt (das zu Bestimmende) und Prädikat (das Bestimmende) auseinander. (Es könnte angenommen werden, dass in der Gesellschaftsformation des Kapitalismus das Verhältnis von Kapital und Nichtkapital eher den einfachen, abstrakten Urteilsformen entspricht als dem Urteil des Begriffs. Dies ist ein objektiver Schein, der durch die konkreten Verhältnisse gerade mit Notwendigkeit erzeugt wird. (vgl. Marx MEW 23: 85ff.))

Das Ganze, das die Momente Allgemeines, Besonderes und Einzelnes umfasst und aus sich heraus „ur-teilt“, ist der Begriff (das ist also nicht nur etwas Gedachtes, sondern die innere Struktur von Wirklichem). Deshalb wird der „Begriff als solcher“ bei Hegel auch vor der Urteilslogik, direkt im Anschluss an dessen Entstehen aus der Wechselwirkung (am Ende der Wesenslogik), behandelt (HW 8: 311, § 163; HW 6: 273). Ich wollte hier ohne die Explikation dieser Voraussetzung den Fortgang aus der inneren Widersprüchlichkeit der jeweils vorangehenden Urteilsform, beginnend mit der abstraktesten („E=A“), aufzeigen.

Wir erleben dabei wieder die eigentümliche Antriebskraft der Kategorienentwicklung bei Hegel: Jeder erreichte Zustand (bis hin zum letzten Absoluten) erweist sich als widersprüchlich, als mangelhaft gegenüber weitergehenden Überlegungen und es ist immer wieder möglich, Aspekte, die vorher nur als äußere Faktoren betrachtetet wurden, in den Begründungszusammenhang hineinzunehmen. Dies verlangt übrigens, die logischen Formen nicht nur als inhaltsleere Form zu nehmen, sondern es ist jeweils der Inhalt, der über die jeweils erreichte Form hinausdrängt.

Dieser Vorwärtsgang wird aber nicht nur getrieben durch den (inneren) Widerspruch, sondern auch „gezogen“ von den jeweils noch nicht erreichten Stufen, denen gegenüber sich der Mangel erst deutlich macht. Ohne das Übergreifende, von dem her sich der Mangel und die Möglichkeit des Voranschreitens begründen, würde der Gedankengang abbrechen, sein Ziel, die Erkenntnis der „Natur der Sache“, nicht erreichen. Das Übergreifende ist das Ziel: die Natur der Sache selbst, der Begriff. Dieser Begriff steht also am Anfang, aber was Hegel im 1. Unterkapitel der Urteilslogik („Begriff als solcher“) über ihn schreibt, können wir eigentlich erst nach dem Durchgang durch die Urteils- und Schlusslogik vollständig verstehen. Letztlich ist diese Bewegung, bei der „die verschiedenen Urteile […] als notwendig auseinander folgend und als ein Fortbestimmen des Begriffs“ (HW 8: 321, § 171) betrachtet werden, auch ein wichtiger Unterschied zum Schubladendenken des Kantschen Verstands. Bei Hegel wird der Verstand bestimmt als Denkweise, die das Allgemeine setzt als „ein abstrakt Allgemeines, welches als solches dem Besonderen gegenüber festgehalten […] wird.“ (HW 8: 169, § 78 Z, vgl. auch HW 6: 285). Obgleich dieses Verfahren notwendig ist als Vorstufe der wahren Erkenntnis, kann dabei nicht stehen geblieben werden – der Vernunft kommt es zu, die Mängel des Verstands aufzuheben: „Solche festgewordene Gegensätze aufzuheben, ist das einzige Interesse der Vernunft.“ (HW 2: 21). Auf diese Weise werden nach dem Übergang vom verständigen zum vernünftigen Denken viele Vorwürfe an den „Rationalismus“ gegenstandslos, wie der Vorwurf der Vergötterung des Identitätsdenkens, des Verlusts des Besonderen bei Verallgemeinerungen usw…

Nach dem Durchgang durch die Urteilslogik (und die Schlusslogik, die ich hier nicht ausführe (siehe HW 6: 351; HW 8: 331ff., § 181ff.)) haben wir eine gute Grundlage für das Verständnis der Dialektik von Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit im Begriff. Letztlich können wir keine dieser Bestimmungen getrennt von den anderen betrachten (oder definieren), denn jede bezieht sich auf die beiden anderen, und bedarf ihrer für die Bestimmung des eigenen Inhalts. Es liegt eine Situation vor, die man sich vielleicht noch am besten mit dem sog. Newton-Fraktal bildlich darstellen kann:

ABE

Allgemeinheit

Das Allgemeine, auf das vernünftiges Begreifen nach Hegel hinaus will, ist nicht mehr nur die Allheit der notwendigen Eigenschaften, wie es bei Wikipedia dargestellt wird. Das konkret Allgemeine ist der Begriff, d.h. „der lebendige Inhalt des Wirklichen“ (HW 8: 310, § 162), der durch nichts Äußeres mehr verursacht oder bedingt ist, sondern ganz und gar „durch sich selbst“ ist. Der Hegelschüler Erdmann verwendet ein Beispiel: wenn wir den Begriff der Ellipse haben, ermöglicht es uns dieser, einen Apparat zu erfinden, um eine Ellipse zu konstruieren. (Erdmann 1864: 122: 152 Anm. 3) Aus dem Begriff entwickelt sich alles, was dazu gehört. Er ist „die sich selbst konstituierende und begründende“ Struktur (Hösle 1998: 231). Das konkret-Allgemeine als Begriff ist das, was sich durch das Heraussetzen und die widerstreitende Bewegung seiner besonderen Momente selbst erhält. Es ist die freie „Gleichheit mit sich selbst in ihrer Bestimmtheit“ (HW 8: 311, § 163) und „das mit sich Identische ausdrücklich in der Bedeutung, daß in ihm zugleich das Besondere und Einzelne enthalten sei“ (ebd.: 314, § 164):

„Das Allgemeine […], wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, bleibt es darin, was es ist. Es ist die Seele des Konkreten, dem es inwohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das Werden gerissen, sondern kontinuiert sich ungetrübt durch dasselbe und hat die Kraft unveränderlicher unsterblicher Selbsterhaltung.“ (HW 6: 276) es darin, was es ist. Es ist die Seele des Konkreten, dem es inwohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das Werden gerissen, sondern kontinuiert sich ungetrübt durch dasselbe und hat die Kraft unveränderlicher unsterblicher Selbsterhaltung.“ (HW 6: 276)

Besonderheit

Das konkret-Allgemeine ist deshalb konkret, weil es „in sich entzweit gesetzt“ (HW 16: 29) ist. Vernünftig „denken heißt, ein Wirkliches auflösen und dieses sich so entgegensetzen, daß die Unterschiede nach Denkbestimmungen entgegengesetzt sind und der Gegenstand als Einheit beider gefaßt wird“ (ebd.; Hegel verwendet statt „vernünftig“ das Wort „spekulativ“, was bei ihm immer auf eine „Vereinigung Entgegengesetzter“ (HW 5: 20) bezogen ist. Vgl. zur „Spekulation“ bei Hegel auch Holz 2012: 490f.)

Das Allgemeine bleibt dann nicht abstrakt oder etwas nur Gemeinschaftliches, wenn es Unterschiede enthält. Diese Unterschiede können aber nicht von außerhalb des Allgemeinen selbst herrühren, weil dann die Bestimmung des Allgemeinen, durch nichts anderes bestimmt zu werden, verletzt würde. Die Unterscheidung kann also nur durch das Allgemeine selbst gesetzt sein: „… es ist kein Anderes vorhanden, wovon das Besondere unterschieden wäre, als das Allgemeine selbst.“ (HW 6: 281)

Es geht dabei aber nicht um das Verhältnis des Ganzen und seinen Bestandteilen bzw. von Systemen und ihren Elementen. Es geht stattdessen um das Verhältnis zwischen besonderen Bestimmungen, die dem Gegenstand zukommen. Ein Beispiel ist die Unterteilung des Kapitals in verschiedene Kapitalformen, die Marx im zweiten und dritten Band des „Kapitals“ vorstellt. Dies ist die eine Form der Besonderung:

AB1

Dies ist, da die Momente des Allgemeinen nicht außerhalb von ihm liegen, gleichzeitig noch eine andere Weise der Besonderung: Das Allgemeine bleibt ja gleichzeitig allgemein, aber es stellt sich auch als Besonderes dar.

AB2

Um uns dies vorstellen zu können, erinnern wir uns noch einmal an die Spiegelmetapher:

„Der Spiegel ist, was er ist, indem er ein spiegelndes Ding ist; und als solches ist er – er selbst. Aber er ist nur er selbst, indem er ein Bild des Anderen, des Bespiegelten, ist, und dieses Andere ist von ihm unterschieden, gerade insofern es sein eigenes Aussehen ist und er nur ist, was er ist, indem er so aussieht wie das Bespiegelte. Der Unterschied zwischen dem Spiegel und dem Bespiegelten liegt so im Spiegel selbst [..]“ (Holz 1986, 79)

AB3

Der Spiegel ist dabei das übergreifend Allgemeine, das Gespiegelte das Besondere (und das Spiegelbild stellt das Einzelne dar, zu dem wir im nächsten Unterpunkt kommen, in dem das Allgemeine und Besondere vereinigt zeigen).

Wodurch unterscheidet sich die Besonderung innerhalb des Allgemeinen von anderen Unterteilungen? In der Natur gibt es beispielsweise zum Begriff „Tier“ viele verschiedene Arten. Diese Arten sind aber nicht die gemeinten Besonderen bei einem konkret-allgemeinen Begriff. Hegel nennt sie eine „begrifflose blinde Mannigfaltigkeit“ (HW 6: 282). Demgegenüber stellt sich das Besondere im Begriff das Allgemeine durch seine Bestimmtheit vollständig dar. Es wird nicht nur Verschiedenheit gefordert, sondern auch Vollständigkeit – dadurch wird das konkret-Allgemeine zur Totalität.

Die Unterteilung muss „nach einem notwendigen Teilungsprinzip […] erfolgen und den Umfang des Begriffs vollständig […] erschöpfen“ (Iber 2002: 193). (Zur Bedeutung der Vollständigkeit siehe Anhang 1). D.h. sie entsteht auf Grundlage des Besonderen nicht durch das Weglassen des Besonderen (wie das abstrakt-Allgemeine), sondern das Allgemeine selbst setzt die spezifischen Differenzen, der Inhalt des Allgemeinen ist selbst der Teilungsgrund (vgl. Erdmann 1864: 119ff, § 150). Marx stellt im „Kapital“ den Begriff des Kapitals dar und vollzieht in den von ihm gebildeten Kategorien dessen Selbstdifferenzierung nach. Aus diesem Nachvollzug der inneren Logik des Kapitals selbst ergibt sich auch die Kritik an jeweils anderen ökonomischen Begriffssystemen.

Am Beispiel des Begreifens des Kapitalismus lässt sich auch erkennen, dass es nicht nur darauf ankommt, einige Erscheinungen zu beschreiben, sondern dass das grundlegende Bewegungsgesetz des Ganzen nur dann erfasst werden kann, wenn der Kapitalismus als „Totalität“ begriffen wird, d.h. wenn die besonderen Formen das Allgemeine/die Totalität vollständig erfüllen (HW 6: 280, 282).

Diese Forderung der Vollständigkeit der besonderen Bestimmungsmomente des Begriffs als konkret-Allgemeinem verhindert es auch, eine jeweils konkrete Ansammlung von Merkmalen oder Prozessen oder auch Individuen als besondere Momente des konkret-Allgemeinen (z.B. der Gesellschaft) vorzustellen. Eine „Menge von Individuen“ ist nie als vollständig zu bezeichnen. Wenn wir das Verhältnis von Individuen und Gesellschaft thematisieren, und die Gesellschaft dabei als konkret-Allgemeines behandeln wollen, so dürfen wir als Gegenmoment zum konkret-Allgemeinen nicht die Individuen als solche annehmen, sondern wir müssen uns auf die Bestimmungen ihrer Handlungen so einlassen, dass wir deren Besonderheiten in ihrer die Gesellschaft konkret kennzeichnenden Vollständigkeit erfassen können. In einer marxistischen Theorie bedeutet das, die individuellen Handlungen jeweils in ihrer Funktion innerhalb des Kapitalverhältnisses (das ein gesellschaftliches Verhältnis ist,) zu begreifen.

Die Beziehung zwischen Allgemeinem und Besonderem ist im Begriff nicht mehr von einseitigen Dominanzverhältnissen, die sich logisch als Subsumtion zeigen, geprägt. Allgemeines und Besonderes stehen sich nicht gegenüber und kommen erst „nachträglich“ in Beziehung durch die Bestimmung des einen durch das Andere. In Wirklichkeit schließt die Allgemeinheit die Besonderheit nicht aus, sondern sie setzt sie und die Besonderheit schließt die Allgemeinheit nicht aus, sondern sie macht sie aus“ (Erdmann 1864: 121, § 151).

Für die Fehlerhaftigkeit der Annahme einer äußerlichen Allgemeinheit steht auch das Beispiel für einen „Kategorienfehler“ nach Gilbert Ryle:

Ein Ausländer kommt zum ersten Mal nach Oxford oder Cambridge, und man zeigt ihm eine Reihe von Colleges, Bibliotheken, Sportplätzen, Museen, Laboratorien und Verwaltungsgebäuden. Nach einiger Zeit fragt er:
„Aber wo ist denn die Universität? Ich weiß jetzt, wo die Mitglieder eines College wohnen, wo die Verwaltung untergebracht ist, wo die Wissenschaftler ihre Versuche machen und so weiter. Aber warum zeigt man mir nicht die Universität, wo die Mitglieder eurer Universität wohnen und arbeiten?“
Dann muss man ihm erklären, dass die Universität nicht noch eine weitere ähnliche Institution ist, ein weiteres Gegenstück zu den Colleges, Laboratorien und Verwaltungsgebäuden, die er schon gesehen hat. Die Universität ist einfach die Art und Weise, in der alles das organisiert ist, was er schon gesehen hat. Wenn man das alles gesehen und die Art und Weise der Zusammenarbeit verstanden hat, dann hat man die Universität gesehen.
Der Irrtum des Ausländers lag in seiner unschuldigen Annahme, es sei richtig, vom Christ-Church -College, von der Bodleian Bibliothek, vom Ashmolean Museum und ‚außerdem‘ von der Universität zu sprechen, also von ‚der Universität‘ so zu sprechen, als bezeichneten die Worte ‚die Universität‘ ein weiteres Mitglied der Klasse, zu der jene anderen oben erwähnten Einheiten auch gehören. Er reihte die Universität irrtümlich in dieselbe Kategorie ein, zu der diese anderen Institutionen gehören.

Das Hegelsche Konzept des Verhältnisses von Allgemeinem und Besonderem wirft damit auch ein neues Licht auf den alten Universalienstreit (siehe Anhang 2). Das (konkret-)Allgemeine ist nicht mehr wie die Allheit etwas „über“ dem Mannigfaltigen, das von den Besonderheiten, die nicht das Gemeinsame ausmachen, abstrahiert – sondern das Allgemeine wird zum Zusammenhang in der Welt.

Ein Allgemeines, das seine Besonderung aus sich heraus setzt, bildet nicht nur die inneren Besonderheiten aus, sondern es unterscheidet sich durch die selbstgesetzte Bestimmung auch von anderen Allgemeinen. Deshalb gibt es eine „Hierarchie“ von Allgemeinheiten:

„das Allgemeine hat hiernach eine Besonderheit, welche ihre Auflösung in einem höheren Allgemeinen hat. Insofern es nun auch nur ein relativ Allgemeines ist, verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht…“ (HW 6: 278)

Einzelheit

Die übliche Vorstellung geht meistens von einem unmittelbaren Einzelnen aus, das vom ebenso abstrakten Allgemeinen weit entfernt ist. Wir haben gesehen, dass diese Vorstellung lediglich der abstrakte Ausgangspunkt für eine logische Entwicklung ist, bei der die Abstraktionen Schritt für Schritt aufgehoben werden und gezeigt wird, wie Einzelnes und Allgemeines durch besondere Stimmungen miteinander vermittelt sind. In der Natur gibt es Einzelnes in Form einzelner Exemplare einer Tierart. Diese sind austauschbar. Für Menschen dagegen gilt: Ein Mensch ist, „indem seine allgemeine Natur (Vernunft) vermittels seiner besondern Art (Naturell) sich in ihm bethätigt, ein bestimmter concreter Character und darin gerade bei sich. Deswegen ist er mit dem ihn Erzeugenden, seiner Substanz, identisch, nicht ihr unterliegend“ (Erdmann 1864: 123, § 153). Man kann von menschlichen Individuen nur als gesellschaftlichen sprechen, die gesellschaftliche Allgemeinheit steht nicht gegen die individuelle Einzelheit, sondern je mehr sich ein menschliches Individuum als gesellschaftliches entfaltet, desto einzigartiger wird es:

„Seine Existenz als Subjekt ist Existenz des Begriffes selbst als solchen. Deswegen ist seine Bestimmung, seine blosse Einzelheit aufzuheben, und sich mit einem allgemeinen Inhalt zu erfüllen. Je mehr er dies thut, desto mehr steht er einzig da.“ (ebd.: 124, § 13)

Die Einzelheit in diesem Sinn ist gerade die Einheit von Allgemeinheit und Besonderheit. Das Besondere in seiner Allgemeinheit und das Allgemeine in seiner Besonderung. Das Einzelne ist bestimmtes Allgemeines (HW 6: 298), es ist die konkrete Totalität des Subjekts (HW 8: 321, § 171); es „ist die konkrete Sache selbst, insofern sie durch die Entwicklung ihrer Besonderheit aus der Allgemeinheit ihres Begriffs erklärt ist“ (Iber 2008).

Auf dieser Stufe des Begreifens wird deutlich, dass das Einzelne in der Abstraktion des Anfangs nur etwas Vorgestelltes sein kann, nichts Wirkliches. Was vereinzelt erscheint, ist vom Allgemeinen gesetzt; die ökonomischen Privatexistenzen im Kapitalismus offenbaren keine überhistorische „menschliche Natur“, sondern lediglich die vorherrschenden kapitalistischen Verhältnisse.

Gesellschaftliche Konzepte der kooperativen Selbstbestimmung dürfen deshalb auch nicht zurückfallen in die Vorstellung der Summation von beliebigen individuellen Einzelinteressen, sondern sie müssen der inhärenten Gesellschaftlichkeit der Individualität Rechnung tragen (wodurch sich auch der Unterschied zwischen dem volonté de tous (Wille aller) und dem volonté générale (allg. Wille) ergibt). (Was heißt das für die Commons-Debatte???)

Kommen wir noch einmal zurück auf die Spiegelmetapher, wobei die Funktionen des Spiegels und des Spiegelbilds sich austauschen können:

  1. Ein Individuum (E) drückt in seinen besonderen Handlungen (B) die Gesellschaftlichkeit (A) aus, welche den Raum und die Grenzen seiner Möglichkeiten bedingt. Das Individuum ist damit ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Es realisiert in seinen Handlungen aber nie die ganze Totalität der gesellschaftlichen Möglichkeiten, sondern nur ausgewählte, bestimmt-besondere (die mit anderen konkurrieren).
  2. Betrachten wir das Individuum als das übergreifend-Allgemeine, so erkennen wir, dass es seine besonderen Fähigkeiten (B) aus sich selbst heraus entwickelt, und dadurch einen Bereich der Gesellschaft in ihrer unmittelbaren Wirklichkeit gestaltet, die so zu seinem Spiegelbild wird.

Dabei sind Individuum und Gesellschaft nie als abstrakt Einzelnes und abstrakt Allgemeines unmittelbar aufeinander bezogen, sondern die aus dem Übergreifenden gesetzte Besonderung vermittelt konkret zwischen den anderen Momenten.

Mit diesen Überlegungen sind wir letztlich schon in der Schlusslogik, die bei Hegel der Urteilslogik folgt.

In der Begriffslogik wird zuerst der Begriff „als solcher“ (HW 8: 311, § 163) thematisiert (wobei Hegel hier schon sehr viele Inhalte der höheren Entwicklungsformen des Begriffs einführt, obwohl sie noch nicht systematisch entwickelt wurden). Hier beschreibt Hegel das abstrakt-Allgemeine, d.h. den „begrifflosen Begriff“ (HW 6: 284) schon in Kontrast zum konkret-Allgemeinen, das sich im Weiteren entwickeln wird. Dieser abstrakte Begriff entwickelt sich dann über Ur-Teile, bei denen die Begriffsmomente (Allgemeines, Besonderes, Einzelnes) auseinander fallen weiter. Die auseinander gelegten Momente des Urteils rückenerst einmal nur über die Kopula wieder Schritt für Schritt näher einander näher. Am Ende der Urteilslogik steht das Verhältnis, bei dem das Einzelne und das Allgemeine über das Besondere vermittelt sind und damit beginnt die Schlusslogik. Während der abstrakte Begriff noch unbestimmt bleibt, vollziehen sich in der Urteilslogik verschiedene Bestimmungen und erst in der Schlusslogik zeigt sich der Begriff als vollständig selbstbestimmt (Erdmann).