Einerseits wird der Zugang zu nutzbarer erneuerbare Energie immer substantiell höhere Grenzkosten verursachen als das Kopieren von Informationen. Andererseits kommt in der derzeitigen Phase der Umstellung des Energiesystems noch ein gehöriger Aufwand hinzu. Es geht deshalb zur Zeit nicht nur um die direkten Kosten aus der EEG-Einspeisevergütung, sondern insgesamt sind zu leisten (vgl. Wirth 2014: 7):
- Anpassung von Stromnetzen
- Aufbau von Speicher- und Wandlerkapazitäten
- Ab- und Umbau des fossil-nuklearen Kraftwerksparks
- Aufbau schnell regelbarer Kraftwerke, insbesondere auf KWK-Basis.
Und hier gilt:
„Verursacher der Kosten für die Energiewende ist die Gesamtheit der Energieverbraucher, für die eine nachhaltige Energieversorgung geschaffen werden muss.“ (ebd.)
Das heißt, für eine gewisse Zeit sind tatsächlich Mehraufwendungen für den Umbau des Energiesystems notwendig. Diese können durchaus gegengerechnet werden mit den zu erwartenden steigenden Kosten für fossile und Kernbrennstoffe und letztlich auch die externalisierten Umweltkosten dieser abzulösenden Techniken.
- Es wird eingeschätzt, dass ohne erneuerbare Energien aus Verknappungsgründen die Gesamtenergiekosten Deutschlands von heute ca. 200 Mrd. Euro im Jahr 2050 auf ca. 500 Mrd. Euro steigen werden. Bei der Fortsetzung der Energiewende bis hin zu 100% erneuerbarer Energien werden die Kosten zwar in den nächsten Jahren noch steigen, aber im Jahr 2050 wieder auf dem gleichen Niveau liegen wie heute (Quelle)
- Wenn man die sogenannten externen Kosten aus der Stromproduktion aus Kohle und Kernkraft mit einrechnet, kommt man auf Werte von 10 ct/kWh, die durch erneuerbare Energien vermieden werden können. (ebd.)
Bei der Betrachtung der Förderung erneuerbarer Energien darf auch nicht vergessen werden, dass die fossilen Energien direkt über den Staatshaushalt ebenfalls gefördert werden durch Finanzhilfen, Steuervergünstigungen usw. Würde die dafür aufgebrachte Summe in einer konventionellen Energien-Umlage“ verrechnet, betrüge diese (2012) 10,2 ct/kWh und wäre damit fast dreimal so hoch wie die EEG-Umlage dieses Jahres (zitiert in Wirth 2014: 21). Die folgende Abbildung zeigt, wie sich die Fördermittel für die Energieforschung verteilen:
Abb. 13: Fördermittel für die Energieforschung in der BRD (aus Wirth 2014: 32)
Eine Gegenüberstellung der Kosten und Nutzen von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zeigt die folgende Abbildung:
Abb. 14: Kosten und Nutzen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 2009
(Quelle, vgl. auch Lechtenböhmer, Samadi 2010)
EEG-Umlage
Als Hauptpreistreiber wird häufig die EEG-Umlage betrachtet, also den Teil der Stromkosten, den die Endkunden zusätzlich zu weiteren Stromkostenteilen zu zahlen haben, damit die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ihre Einspeisevergütung erhalten. Oft wird da auf den Sozialneid gesetzt: Alle armen Leutchen bezahlen demnach für die Einspeisevergütung, die der reiche Zahnarzt erhält, weil er sich eine PV-Anlage auf der Villa leisten konnte. Diese Einspeisevergütung wird 20 Jahre nach Installation jeder Anlage gewährt. Wie groß sie ist, hängt aber vom Installationsdatum ab. In ungefähr dem Maße, wie die Anlagen kostengünstiger werden, sinken auch die Einspeisevergütungen (oben: Sinken der Systempreise für PV-Anlagen, unten: Einspeisevergütungen für unterschiedliche Typen von PV-Anlagen).
Abb. 15: Sinken des Systempreises für PV-Anlagen und der Einspeisevergütung
Durch den Nachlauf der Einspeisevergütung um 20 Jahre wurde befürchtet, dass die EEG-Umlage bei einem weiteren exponentiellen Anstieg der PV-Installationen noch schneller wachsen wird. Deshalb wurde gegengesteuert, was man an dem folgenden Bild (aus Wirth 2014: 11) gut sieht: Die EEG-Vergütungen wurden gesenkt und gedeckelt (Auslaufen der EEG-Vergütung ab einer installierten Leistung von 52 GW), dies führte zu einem deutlichen Abflachen der installierten Leistung pro Jahr (blaue Linie). Gleichzeitig steigen damit dann auch, wie erwartet, die Einspeisevergütungen nicht mehr so stark (rote Linie):
Abb. 16: Entwicklung der installierten PV-Leistung und der EEG-Vergütung
(aus Wirth 2014: 11).
Die Wachstumskurve wurde damit stark gebremst, es sieht aus, als sei das Wachstum in eine Sättigung gekommen, wie es für Wachstumskurven auch normal ist. Aber das Abflachen entstand hier durch ein bewusstes „Abwürgen“ der Wachstumsdynamik, für das sich der Minister Altmaier sehr lobt. Es führte nicht zuletzt zu 50 000 (Quelle) oder gar 80 000 (Quelle) Arbeitsplatzverlusten. Auch ich verlor in diesem Zusammenhang meinen Job in der PV-Maschinenbauindustrie. Allein im Jahr 2013 wurde jeder dritte noch verbliebene Arbeitsplatz in der Solarindustrie abgebaut (Quelle). Natürlich hätte der bundesdeutsche Markt allein wahrscheinlich nicht alle aufgebauten Kapazitäten weiter ausgefüllt, aber der abrupte Stopp bremst nicht nur den Ausbau, sondern zerstört gerade erst aufwendig entwickelte Infrastrukturen und Kompetenzen.
„Ausgleichsmechanismen“
Die tatsächliche Entwicklung der EEG-Umlage folgt aber nicht der eben gezeigten Abflachung. Sondern sie steigt seit 2009 tatsächlich rasant an und ihre Steigerungsrate liegt weit über der Steigerungsrate der EEG-Strommengen und der EEG-Vergütungen:
Abb. 17: Entwicklung der EEG-Umlage, der EEG-Strommengen und der EEG-Vergütungen (Bildquelle)
Woran liegt das? An einer Veränderung der Berechnungsgrundlage für die EEG-Umlage seit 2009, über den „Ausgleichsmechanismus“ (gut erläutert hier) , welcher nun die sog. „Differenzkosten“ zur Grundlage für die EEG-Umlage macht.
Differenzkosten
Die Differenzkosten werden gebildet, wenn von den Vergütungszahlungen die Einnahmen aus dem Verkauf des EEG-Stroms abgezogen werden:
EEG-Umlage = Differenzkosten =
Zahlungen für die Einspeisevergütung – Börsenerlös für EEG-Strom
Die EEG-Umlage enthält also nicht die gesamten Kosten für die Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiber.
Wenn nun die Börsenpreise sinken, unter anderem durch die Wirkung des Merit-Order-Effekts bei erhöhter EE-Vermarktung, so müssen diese Differenzkosten steigen, d.h. auch die EEG-Umlage steigt.
Abb. 18: Das Steigen der EEG-Umlage (= Differenzkosten) durch einen sinkenden Börsenpreis
Wie stark dieses Wachstum ist und welchen Anteil die einzelnen erneuerbaren Energien haben, zeigt das folgende Bild:
Abb. 19: Entwicklung der Differenzkosten (Wirth 2014: 15)
Je mehr insbesondere PV-Strom erzeugt wird, desto teurer erscheint er.
Schauen wir uns einmal an, wie sich der Anteil veränderte, der wegen dem Rückgang des Börsenstrompreises zusätzlich als EEG-Umlage bezahlt werden musste:
Abb. 20: Entwicklung der EEG-Umlage (leicht verändert aus Wirth 2014: 18)
Man sieht, dass die Anteile der Umlage, die nicht direkt der Förderung der erneuerbaren Energien (Einspeisevergütungen) entsprechen, deutlich schneller zunehmen als diese selbst.
Die fallenden Börsenpreise sind letztlich auch nicht nur dem verstärkten Angebot an erneuerbaren Energien zu verdanken, sondern dem gesunkenen Preis für CO2-Zertifikate. Dies zeigt die folgende Abbildung mit der Darstellung, wie die EEG-Umlage stärker wächst, wenn der CO2-Preis stärker fällt:
Abb. 21: Entwicklung der CO2-Preise, des Börsenstrompreises und der EEG-Umlage
„EEG-Umlage“ enthält auch die Kosten für die Fehlallokation der konventionellen Kraftwerke
Oben wurde schon erwähnt, dass die Börsenpreise für Strom sogar negativ sein können. Dies liegt nicht daran, dass die erneuerbaren Energien mehr Strom liefern würden, als insgesamt gebraucht wird, sondern daran, dass die konventionellen Kraftwerke auch bei einem hohen Angebot aus erneuerbaren Energien nicht weit und schnell genug herunter geregelt werden können, sondern weiter laufen.
Wie hoch sind dann die Differenzkosten, also die EEG-Umlage? Wir haben oben folgende Formel eingeführt:
EEG-Umlage = Differenzkosten =
Zahlungen für die Einspeisevergütung – Börsenerlös für EEG-Strom
Wenn der Börsenerlös negativ ist, steigt die EEG-Umlage also ebenfalls. Schauen wir noch einmal auf die Abbildung 11. Dann wird deutlich:
„Die EEG-Umlage steigt deshalb an, weil die Atom- und Braunkohlekraftwerke ihre Stromproduktion rund um die Uhr fortsetzen, obwohl immer mehr Solaranlagen um die Mittagszeit Strom ins Netz einspeisen. Je höher das Stromangebot steigt, desto geringer wird der Börsenpreis. Bei einem Überangebot wird der Börsenpreis sogar negativ und die EEG-Umlage steigt immer weiter.“ (Wolf von Fabeck)
Das bedeutet:
„In solchen krassen Fällen wird es ersichtlich, dass die EEG-Umlage nicht nur die Kosten für den Aufbau der Erneuerbaren Energien aufbringen muss, sondern zusätzlich noch für den ungeeignet strukturierten Kraftwerkspark die „Strafgebühren“ übernehmen muss.“ (Quelle)
Bei einem anderen Kraftwerkspark würden die Erneuerbaren Energien selbst mehr Erlöse erzielen und die EEG-Umlage könnte sinken. Dies zeigt folgendes Bild:
Abb. 22: Unterschied der Erlöse aus dem Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien
bei unterschiedlichen Kraftwerkparks (Quelle)
Privilegierung der energieintensiven Großbetriebe
Die Industrie schluckt fast die Hälfte des produzierten Stroms. Von denen bezahlt aber auch wieder nur die etwas kleinere Hälfte die volle EEG-Umlage. Die von Teilen oder vollständig befreiten Stromanteile betreffen fast ein Fünftel des deutschen Verbrauchs. Während der normale Stromkunde 3,53 ct/kWh bezahlt, tragen die „energieintensiven Unternehmen“ lediglich 0,05 ct/kWh! Die Entlastung beträgt im Jahr 2014 ungefähr 5,1 Milliarden Euro. Die zusätzliche Last, die die Privathaushalte zugunsten der Industrie schultert, macht 17% der Preissteigerungen von 2003 bis 2013 aus oder 7% für ein Jahr (2013). Der Anteil der Privilegierung für 2013 betrug insgesamt 13%, als 0,66 ct/kWh, d.h. ca. 60 Euro pro Verbraucher.
Die eben schon gezeigte Abbildung (leicht verändert nach Wirth 2014:18) verdeutlich tauch das Anwachsen des Beitrags des sog. „Industrieprivilegs“ an der EEG-Umlage (rot):
Abb. 23: Entwicklung der EEG-Umlage (leicht verändert aus Wirth 2014: 18)
Gleichzeitig profitieren die privilegierten Unternehmen von der preissenkenden Wirkung der erneuerbaren Energien an der Börse.
Dabei begann diese „Entlastung“ der Industrie im Jahr 2003 erst einmal nur für besondere „Härtefälle“. Zuerst betraf das 59 Unternehmen, inzwischen sind es 2098! Die folgende Abbildung zeigt den Anstieg der Entlastungen:
Abb. 24: Entwicklung des finanziellen Volumens der Entlastungen durch die
„Besonderen Ausgleichsregelungen“ und das Eigenstromprivileg (Quelle)
Auf der folgenden Abbildung zeigt die niedrigste, graue Linie an, wie sich die EEG-Umlage ohne die Ausnahmeregelungen entwickelt hätte, die gründe Linie, wie sie ohne die „Besonderen Ausgleichsregelungen“ ausgesehen hätte und die blaue Linie oben zeigt die tatsächliche Entwicklung der EEG-Umlage für jene, die sie tragen müssen:
Abb. 26: Entwicklung der EEG-Umlage mit und ohne Ausnahmeregelungen (ebd.)
Mai 21, 2014 at 3:24 am
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Kosten der Energiewende