Eins der Zauberwörter der PV-Branche ist die „Grid Parity“, auf deutsch „Netzparität“. Es verspricht die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit von Solarstrom gegenüber anderen Stromerzeugungsmethode und erzeugt gleichzeitig die gefährliche Illusion, nach dem Erreichen der Netzparität sei keine zusätzliche Förderung mehr notwendig.

Bei meinen aktuellen Studien zu Fragen der Erneuerbaren Energie stieß ich auch auf die Studie „Effekte von Eigenverbrauch und Netzparität bei der Photovoltaik“ vom Inst. f. ökol. Wirtschaftsforschung gGmbH. Hier fand ich ausführliche Aussagen zur Netzparität, die ich im Folgenden kurz darstellen möchte.

Unter Netzparität wird die Gleichheit der Stromgestehungskosten einer PV-Anlage und dem Strombezugspreis verstanden. So einfach das auch klingen mag – die Probleme beginnen sofort. Welche Stromgestehungskosten sind gemeint? Die Auswahl ist groß:

  • System- und Betriebskosten ohne Zusatzkosten
  • System- und Betriebskosten mit Finanzierungskosten
  • System- und Betriebskosten mit Rendite
  • System- und Betriebskosten mit Automatisierungstechnik
  • System- und Betriebskosten mit Speicherkosten
  • Außerdem variieren die Kosten, je nachdem ob eine kleine bis mittlere Aufdachanlage gemeint ist oder mittlere bis große PV-Kraftwerke.

Bei den Bezugspreisen wird es nicht einfacher. Hier lassen sich vor allem der Typen von Preisen unterscheiden:

  1. Strombezugspreise auf Verbraucherebene (Haushalts-, Gewerbe-, Industriestrombezugspreis)
  2. Großhandelspreise auf Kraftwerksebene (Termin- oder Spotmarktpreise; Grundlast- oder Mittel-/Spitzenlast-Preise
  3. Mischpreis-Ansätze je nach Eigenverbrauchsanteil.

Weiterhin spielen solche Faktoren wie die Standortbedingungen und die Lebensdauer der Anlagen eine große Rolle (zur genauen Berechnung siehe hier).

Wie sich die Einschätzungen, wann z.B. in Deutschland die Netzparität erreicht ist, verändert haben, wird z.B. im ralos-Blog gezeigt.

Manchmal werden auch gleich die Stromgestehungskosten verglichen statt den Preis im Verhältnis zu den Kosten zu sehen (Bildquelle):

Auch die mögliche Nutzungsdauer des Solarmoduls und ggf. Speichers spielt eine große Rolle. Das „Selbsttragen“ bzw. die Rentabilität bezieht in den folgenden Abschätzungen lediglich einen Inflationsausgleich ein, keine Rendite.

Die genannte Studie kommt bei der Verwendung von Großhandelspreisen u.a. zu folgenden Ergebnissen:

  • PV-Kleinanlagen mit einem Lithium-Ionen-Speicher von etwa 5 kWh bei 80 % Eigenverbrauch wird voraussichtlich noch vor 2020 „selbsttragend“. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren kann mit der Netzparität für 2019 gerechnet werden, bei 30 Jahren bereits für 2015.
  • PV-Anlagen ohne Speicher können bei 30 Jahren Nutzungsdauer ab 2018 und bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren erst nach 2020 wirtschaftlich betrieben werden.

Nun zur Ausgangsfrage: Warum kann danach die Förderung des Solarstroms nach Erreichen der Grid-Parity nicht einfach beendet werden? Das Problem besteht darin, dass nur in seltenen Situationen der Eigenverbrauch mit der Eigenproduktion zusammen fällt und ein großer Anteil weiterhin so verkauft werden muss, dass sich die Investitionen lohnen.

„Würde bspw. Die EEG-Vergütung bei Erreichen der Netzparität gestrichen oder auf das Niveau des Börsenpreises festgesetzt werden, so würde es aller Voraussicht nach zu einem abrupten Zusammenbruch des PV-Marktes kommen.“

In Bezug zu Haushaltsstrompreisen wird eine Netzparität bereits 2013/2014 erreicht und obwohl dieser Wert ja noch nicht wirklich den unbedingten Vorrang der PV-Stromerzeugung bedeutet, bildet diese Zielmarke doch marketingtechnisch und psychologisch eine Schallmauer. „Mein Strom aus dem Solarmodul ist billiger als aus der Steckdose!“. Vorsicht jedoch vor zu viel Euphorie, die der weiterhin notwendigen Förderpolitik das Wasser abgraben würde.

Quelle: Studie „Effekte von Eigenverbrauch und Netzparität bei der Photovoltaik“ (Inst. f. ökol. Wirtschaftsforschung gGmbH)